„Arbeiter auf Zeit“ oder Mitbürger?

Entwicklung der Arbeitsmigration

Mit Protestplakaten standen viele Gastarbeiter am 18.3.1979 in Westberlin vor den Wahllokalen, um für ein Wahlrecht bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu demonstrieren. (akg-images / picture-alliance / Elke Bruhn-Ho)

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Im Zuge der Arbeitsmigration kamen Millionen von Menschen in die Bundesrepublik und die DDR. Die meisten blieben nur wenige Jahre. Manche entschieden sich aber für einen längeren Aufenthalt. Aus einigen Jahren wurden Jahrzehnte und immer öfter wurde die Frage gestellt, wann aus einem „Gastarbeiter“ oder „Vertragsarbeiter“ ein „Mitbürger“ wurde. Als zu Beginn der 1970er-Jahre die Wirtschaft in der Bundesrepublik nicht mehr so stark wuchs, wurde darüber diskutiert, die Gastarbeiter*innen wieder zurückzuschicken. Wie gingen die Politik und die Gesellschaft mit den Arbeitsmigranten um? Wie reagierten die „Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik darauf? Und wie die „Vertragsarbeiter“ in der DDR?

„Mein Mann wollte immer zurück in die Türkei. Aber als die Kinder in die Schule kamen, war dieses Thema für ein paar Jahre vom Tisch. Die Kinder lernten jetzt Deutsch, und Türkisch wurde zur ‚Nebensprache‘. Sie sagten zu mir: ‚Mutter, wir haben uns daran gewöhnt, hier zu leben, wir gehen hier zur Schule.‘“

Nermin Özdil, geb. 1943 in Adana/Türkei, kam 1973 in die Bundesrepublik

(Quelle: gekommen und geblieben. Deutsch-türkische Lebensgeschichten, hrsg. v. Michael Richter, Hamburg 2003, S.176. Der kostenlose Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Edition Körber, Hamburg)

„Unsere Arbeitsmarktsituation hat sich in den letzten zehn Jahren mehr und mehr versteift. […] Die hieraus erwachsenen Gefahren für das weitere Wachstum unserer Wirtschaft und die Stabilität unserer Währung sind hinlänglich bekannt. In dieser Situation sind uns die ausländischen Mitarbeiter eine wesentliche Hilfe.“

Der Vorsitzende des Verbandes der Metallindustrie Baden-Württemberg und späterer Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Hanns-Martin Schleyer, im Jahr 1966

Arbeitende auf Zeit

Bundesrepublik/DDR

Die gezielte Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften bestimmte anfangs die Politik der Bundesrepublik sowie der DDR. Die Menschen sollten nach Deutschland kommen, um zu arbeiten. Auch in der DDR, wo offiziell die Ausbildung der ausländischen Arbeitskräfte propagiert wurde, wurde den ausländischen Arbeitskräften oftmals recht schnell bewusst, dass sie hauptsächlich im Land waren, um zu arbeiten.

Sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR waren die Konzepte von „Gastarbeit“ oder „Vertragsarbeit“ anfangs mit der Vorstellung und Praxis verbunden, dass ein Aufenthalt nur von bestimmter Dauer und nur zum Arbeiten sein sollte.

In der Bundesrepublik wurde diese Idee „Rotationsprinzip“ genannt: Die angeworbenen Menschen sollten nach Beendigung ihrer Arbeits- und Aufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren wieder zurück in die Heimat gehen. Dann sollten neue angeworbene Arbeiter*innen ihre Arbeitsplätze einnehmen. In den Abkommen zwischen der DDR und den Herkunftsländern der Vertragsarbeiter*innen war von Anfang an festgeschrieben, dass nur eine zeitlich befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gewährt wird:

„Das gemeinsame Ziel der zwischen den Seiten vereinbarten Arbeitskräftekooperation besteht darin, dass Werktätige in Betrieben der DDR in einem bestimmten Zeitraum beschäftigt und qualifiziert werden.“

Vereinbarung über die Verfahrensweise bei Schwangerschaft vietnamesischer werktätiger Frauen in der DDR, 21.07.1987.

„Die Aufenthaltserlaubnis [für ausländische Arbeitnehmer] wird über eine Gesamtaufenthaltsdauer von zwei Jahren hinaus nicht erteilt.“

Regelung der Vermittlung türkischer Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland. Deutsch-türkische Vereinbarung vom 30. Oktober 1961

Gastarbeiter*innen in der Bundesrepublik konnten ihre Aufenthaltsdauer und ihren Arbeitgeber und Wohnort teils frei bestimmen. Vertragsarbeiter*innen in der DDR waren hingegen dem jeweiligen Betrieb unterstellt. Die Tätigkeit oder die Arbeitsstelle zu wechseln, war auf eigenen Wunsch in der DDR daher kaum möglich. Verstöße gegen die „sozialistische Arbeitsdisziplin“, Krankheiten oder eine Schwangerschaft konnten das Ende des Arbeitsvertrages bedeuten. Konkret bedeutete dies: Endete der Arbeitsvertrag, erlosch damit auch das Aufenthaltsrecht in der DDR.

Mit der Zeit zeigte sich jedoch, dass weder in der DDR noch in der Bundesrepublik dieses angedachte Rotationsprinzip sinnvoll war. Viele Betriebe wollten Arbeiter*innen vor Ort behalten, da neue Arbeitskräfte neue Einarbeitung und Kosten bedeuteten. Viele ausländische Arbeiter*innen waren bei den Unternehmen aufgrund ihres Arbeitseifers und ihres Fleißes geschätzt. Dementsprechend wurden die Aufenthaltszeiten der ausländischen Arbeiter*innen verlängert.

Arbeit als gegenseitiges Interesse?

Rolf Weber, Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitergeberverbände (BDA), über den Sinn und Zweck der Arbeitsmigration in die Bundesrepublik. In der BDA waren und sind bis heute die meisten deutschen Unternehmen organisiert. Der Verband vertritt deren Interessen.

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„Kein deutscher Arbeitgeber beschäftigt Ausländer, um damit Bildungs- oder Entwicklungspolitik zu betreiben. In erster Linie interessiert ihn die Arbeitskraft und was sie für den betrieblichen Produktionsprozess zu leisten imstande ist. […] Das entspricht auch der Interessenlage des ausländischen Arbeitnehmers. Auch er kommt nicht in erster Linie zu uns, um sich beruflich aus- oder fortzubilden, sondern er will seinen durch Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung bedingten niedrigen sozialen Status dadurch verbessern, dass er durch eine Arbeit in deutschen Betrieben Geld verdient.“

Quelle: Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus der Sicht der Wirtschaft, in: Bundesarbeitsblatt, 4/1970 (Sonderdruck).

Nicht mehr gebraucht, nicht mehr gewollt?

Bundesrepublik

Lange Zeit profitierten deutsche Unternehmen von dem Einsatz der Gastarbeiter*innen: Die Unternehmen machten Gewinne, der Gesellschaft und der Politik kam die günstige Wirtschaftsentwicklung zugute, die Gastarbeiter*innen konnten Geld an ihre Familien überweisen. Doch dann kam es Ende der 1960er-Jahre in ganz Europa zu einem wirtschaftlichen Abschwung. Die Industrieproduktion sank und Arbeitsplätze wurden abgebaut. Viele forderten, Gastarbeiter*innen wieder in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken, da man diese ja nun nicht mehr benötigte.

1973 kam es zum „Anwerbestopp“. Viele Gastarbeiter*innen verließen daraufhin die Bundesrepublik. Von den insgesamt 14 Millionen Menschen, die von 1955 bis 1973 in die Bundesrepublik gekommen waren, kehrten elf Millionen wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt. 

Drei Millionen Menschen entschieden sich jedoch, zu bleiben. Ihre Gründe hierfür waren höchst unterschiedlich. Sie fanden Freunde, kauften Wohnungen, verliebten sich oder gründeten Familien. In den 1970er-Jahren wurde auch der Zuzug von Familienangehörigen erleichtert. Spätestens jetzt wurden aus den Gastarbeiter*innen Einwander*innen.

 

Anwerbestopp

Der Aufnahmestopp oder Anwerbestopp von Gastarbeiter*innen in die Bundesrepublik erfolgte 1973 mit sofortiger Wirkung. Als Grund wurde der langsam eintretende Stillstand der deutschen Wirtschaft angegeben, der durch die weltweit einsetzende Ölkrise herbeigeführt wurde. Die Folge war, dass bereits anwesende Gastarbeiter*innen weiterhin in der Bundesrepublik arbeiten durften, aber keine neuen Arbeitsverträge mehr geschlossen wurden.

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Mit Eröffnung der Freibadesaison 1979 sind in Berlin-Kreuzberg, einem Viertel Berlins mit einer großen türkischen Gemeinde, die Warnschilder in Schwimmbädern auf Deutsch und Türkisch verfasst; Bild vom 28.6.1979. (akg-images / picture-alliance / Chris Hoffman)

1973 kam es bei dem Autohersteller Ford in dessen Werken in Köln zu „wilden Streiks“ türkischer Gastarbeiter*innen. Sie machten ein Drittel (12.000) der gesamten Belegschaft aus. Anlass für die Arbeitsniederlegung war die fristlose Entlassung von 300 türkischen Arbeitskräften. Gleichzeitig wurden bessere Arbeitsbedingungen gefordert. Schlussendlich endete der Streik mit einer Niederlage der Streikenden. (picture alliance / Klaus Rose)

Vom Ausländer zum Mitbürger?

Bundesrepublik

Mit der Entscheidung vieler Gastarbeiter*innen, in der Bundesrepublik zu bleiben und nicht in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, stellten sich immer mehr Fragen hinsichtlich der Integration dieser Menschen in die deutsche Mehrheitsgesellschaft. Die Gastarbeiter*innen besaßen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, lebten aber in der Bundesrepublik. Infolgedessen wurde 1978 zum ersten Mal ein Ausländerbeauftragter (heute: Integrationsbeauftragter) eingesetzt. Dieser sollte sich um die Anliegen der Arbeitsmigrant*innen kümmern. Der erste Ausländerbeauftrage, Heinz Kühn (SPD), ging 1979 im sogenannten „Kühn-Memorandum“ davon aus, dass „eine nicht mehr umkehrbare Entwicklung eingetreten ist und die Mehrzahl der Betroffenen nicht mehr einfach ‚Gastarbeiter‘, sondern ‚Einwanderer‘ sind, für die eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer aus den verschiedensten Gründen nicht wieder in Betracht kommt“. Insbesondere gelte das für die in der Bundesrepublik geborene und aufgewachsene bzw. im Kindesalter eingereiste zweite Generation. In den 1980er-Jahren blieb die Wende der Ausländerpolitik jedoch aus, das Konzept war weiterhin auf Zeit ausgerichtet und die Bundesregierung überließ die Integrationspolitik den Initiativen der kommunalen Verwaltung.

 

Kühn-Memorandum

Der vollständige Titel des Kühn-Memorandums lautet: Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland. Das Memorandum gilt als erster Meilenstein der dritten Phase der Integrationspolitik, der „Phase der Integrationskonzepte“ 1979/80. Die zentrale Aussage lautete, dass Deutschland faktisch ein Einwanderungsland sei. In dem Memorandum wurde die Abkehr vom Begriff des „Gastarbeiters“ gefordert, eine konsequente Integrationspolitik, reale Gleichberechtigung in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Arbeit und Wohnen, die Einführung eines kommunalen Wahlrechts sowie die Option auf Einbürgerung für hier geborene Kinder. All diese Aspekte waren bis dahin nicht verwirklicht.

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Cahit Basar: In der Bundesrepublik in der Schule

Cahit Basar wurde 1966 in Duisburg geboren. Seine kurdischen Eltern waren einige Jahre zuvor aus der Türkei in die Bundesrepublik gekommen. Er gehörte zu den ersten Kindern mit kurdischem Migrationshintergrund, die in Deutschland geboren wurden.

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Ende der Siebzigerjahre wuchsen bereits die Kinder der ersten Gastarbeiterfamilien in der Bundesrepublik auf. Sie waren in Deutschland geboren, hatten aber trotzdem keinen deutschen Pass. Eine Gastarbeiterfamilie aus Italien mit ihrem in der Bundesrepublik geborenen Kind. (Bundesarchiv, B 145 Bild-F040747-0029 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons)

„Darauf zu warten, dass Integration irgendwie und irgendwann passiert, statt sie bewusst mit Partnern zu vollziehen, ist freilich nicht nur unsozial, sondern auch ökonomisch inkonsequent: Da die bundesdeutsche Geburtenquote rückläufig tendiert (im ersten Halbjahr 1970 nur noch 1,3 Geburten auf 1000 Einwohner mehr als Sterbefälle) und die unselbständige Erwerbsbevölkerung stagniert, fehlen heute schon qualifizierte Gastarbeiter. Qualifizieren können sie sich nur mit deutscher Hilfe – an Arbeitsplätzen mit Weiterbildungs- und Aufstiegschancen. Diese Art von Entwicklungshilfe, auf deutschem Boden gewährt, käme nicht nur den integrationswilligen, sondern auch den zurückkehrenden Gastarbeitern – und damit ihren Heimatländern – zugute. Da aber offenbar nicht sein kann, was nicht sein darf, erhalten Staat und Gesellschaft mühsam die Fiktion aufrecht, die Beschäftigung von Nicht-Deutschen sei nur ein vorübergehendes Phänomen“.

(Quelle: „Komm, Komm, Komm – Geh, Geh, Geh,“ in: DER SPIEGEL 43/1970.)

1963 unterzeichnete die DDR ein erstes Abkommen mit der Volksrepublik Polen, drei Jahre später regelten die beiden Staaten im sogenannten „Pendlerabkommen“ den Arbeitseinsatz polnischer Arbeitskräfte im Grenzgebiet. In den folgenden Jahren arbeiteten jedes Jahr tausende Arbeitskräfte aus Polen in den Betrieben der DDR. Auf dem Foto ist unter anderem Egon Krenz (links), Mitglied des Zentralkomitees, im Gespräch mit polnischen Arbeiterinnen in einem Chemiefaserkombinat Schwarza bei Rudolstadt zu sehen. 10.06.1974. (Bundesarchiv, Bild 183-N0610-0018 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons)

Integration in der DDR?

In den 1980er-Jahren kamen immer mehr Vertragsarbeiter*innen in die DDR. Trotzdem hielt die DDR-Regierung an ihrer bisherigen Ausländerpolitik fest. Es wurden kaum Bemühungen ergriffen, die Vertragsarbeiter*innen besser in die Gesellschaft zu integrieren. Dolmetscher*innen und Betreuer*innen halfen den Vertragsarbeiter*innen bei der Organisation von Alltags- und Arbeitsleben. Gleichzeitig sollten diese aber auch dafür sorgen, dass Arbeitszeiten und Arbeitsnormen eingehalten wurden und keine Kritik geäußert wurde.

Jenseits des Arbeitslebens sollten die Vertragsarbeiter*innen meistens unter sich bleiben. Sie wohnten in überwachten Wohnheimen, die abgeschottet waren von der restlichen Bevölkerung. Der Kontakt mit DDR-Bürgern*innen war nicht unbedingt erwünscht. Eine Hilfestellung (Unterstützung) für eine Integration in das fremde Land, die Sprache und Kultur, die Sitten und Bräuche gab es offiziell nicht. Während in der Bundesrepublik der 1970er- und 1980er-Jahre rege über die Integration der ausländischen Arbeitskräfte diskutiert wurde, war dies in der DDR nie der Fall – Vertragsarbeiter*innen sollten ihre Auftragsarbeiten erfüllen.

„Arbeitssklaven“ der DDR-Führung?

In seiner 2014 erschienenen Autobiografie schildert Ibraimo Alberto sein Leben und seine Arbeit in der DDR. Er war 1981 als Vertragsarbeiter aus Mosambik in die DDR gekommen. Er wollte eigentlich ein Sportstudium absolvieren. In der DDR wir er jedoch im Fleischkombinat Berlin eingesetzt und zum Fleischer ausgebildet. Bis heute lebt er in Deutschland.

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„Die Vertreter der Kombinate [DDR-Großbetriebe] schoben sich gegenseitig Arbeitssklaven zu, denn etwas anderes sollten wir nie sein. Keinesfalls war es darum gegangen, uns studieren zu lassen, und schon gar nicht, mit neuem Wissen nach Mosambik zurückzukehren. Wir waren nur aus einem Grund hier: um der kränkelnden Industrie der DDR durch unsere billige Arbeitskraft auf die Sprünge zu helfen. Wir waren kleine Zahnräder im großen Plan der Herren Honecker, Mittag und Schalck-Golodkowski [führende Personen der DDR-Regierung]“.

Quelle: Ibraimo, Alberto: Ich wollte leben wie die Götter. Was in Deutschland aus meinem afrikanischen Träumen wurde, Köln 2014, S. 103.

Ein vietnamesischer Vertragsarbeiter packt ein Fahrrad für den Versand nach Vietnam ein. In den Anwerbeabkommen war festgehalten, dass jede/-r Vertragsarbeiter*in bei ihrer Abreise aus der DDR eine bestimmte Menge Waren und Güter mitausführen durfte. Vor allem Fahrräder, Mofas oder Haushaltsgeräte aus der DDR waren sehr gefragt. (imago images / Matthias Rietschel)

Zwischen Wunschtraum und Realität

Alltagsleben in den zwei deutschen Staaten

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